Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da:
Mo bis Fr 8 - 12 Uhr
Mo bis Mi 14 - 19 Uhr
Do und Fr 14 - 18 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 09926 - 1700
Lieber Patient,
bitte denken Sie daran:
bei Verhinderung rechtzeitig, d.h. 24 Stunden vorher, Termine abzusagen.
Wir möchten Ihnen ungern die Ausfallpauschale berechnen, wenn Sie im Rahmen eines bestehenden Behandlungsvertrages nicht erscheinen.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 615 BGB.
§ 615
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug,
so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten
Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.......
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